Um Gewässerverunreinigungen zu vermeiden, Wirtschaftsdünger besser zu verteilen und Nährstoffüberschüsse zu reduzieren,
wurde zum 1. Juli 2017 die Düngeverordnung novelliert. Diese verpflichtet landwirtschaftliche Betriebe und teilweise Biogasanlagen, neben den bisherigen Bilanzen zur Erstellung einer Stoffstrombilanz.
Sie möchten den überblick im Dschungel der Bilanzen behalten? Hierfür wurde der „hofmanager“ konzipiert.
Ein einfaches Program zur sicheren Ermittlung folgender Punkte:
Stoffstrombilanz
Nährstoffmanagement
Dokumentenpflege
Für einen monatlichen Beitrag von 5 Euro steht Ihnen der „hofmanager“ für Ihre Dateneingabe zur freien Verfügung.
Gerne übernehmen wir auch Ihre Dokumentation und die damit auftretenden Bilanzierungen.